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Die Probefahrt

Als Kaufinteressent haben Sie den Anspruch auf eine Probefahrt. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sollten Umfang und Dauer der Probefahrt mit dem momentanen Besitzer vor Antritt der Fahrt abgesprochen werden. Möglicherweise möchte der Besitzer Sie auf der Probefahrt auch begleiten.

 

Dies ist sein gutes Recht, das Sie dazu nützen können, ihm gleich noch ein paar aktuelle Fragen zum Wagen zu stellen. Bei der Probefahrt hat der Interessent das Recht, selbst am Steuer zu sitzen. Auf eine Probefahrt als Beifahrer muss sich der interessierte Käufer nicht einlassen, denn viele Fahreigenschaften erkennt man erst dann richtig, wenn man den Wagen selbst steuert.

 

Achten Sie bei der Probefahrt auf das Fahrverhalten des Wagens und machen Sie sich Notizen über Dinge, die Ihnen auffallen. Wählen Sie eine abwechslungsreiche Strecke für die Probefahrt, fahren Sie innerorts, aber auch ein Stück über eine Schnellstraße oder Autobahn. Manch ein Wagen läuft in ruhigerem Tempo einwandfrei, fängt dann aber bei höheren Temperaturen an, Schwierigkeiten zu machen.

 

Hören Sie auffällige Fahrgeräusche? Ist es sehr laut im Wagen? Verspüren Sie ein Ruckeln oder Stottern bei der Fahrt? Wie leicht funktioniert die Schaltung? Hat die Lenkung Spiel? Es gibt unendlich viele Punkte zu beachten. Deshalb sollten Sie sich bei einer begleiteten Probefahrt auch nicht durch ein Gespräch mit dem Verkäufer unnötig ablenken lassen. Es ist durchaus angebracht, den Verkäufer höflich um Ruhe zu bitten, wenn Sie ihm sagen, dass Sie auf die Fahrgeräusche achten möchten.

 

 

 


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